Textversion 


Kanzlei
News
Rechtsberatung
Insolvenzberatung
Einspruch
Akteneinsicht
Strafverteidigung
Kreditprüfung
Vertragsprüfung
Seitenempfehlung
Allgemein:
Startseite
Kontakt
Impressum

Ihr Beratungsportal im Internet

Ihre Kanzlei im Internet. schnell...günstig...kompetent und rund um die Uhr für Sie da

Online-Service:      
Online-Rechtsberatung: Sie Fragen, erhalten die Beratung per E-Mail innerhalb 24 Stunden. Der Preis steht vorher fest.   Online-Beratung zum Thema Gas- und Stromversorgung: mit Unterstützung des Energierechtsexperten RA Thomas Fricke.   Online-Einspruch: Legen Sie online Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein und Sie minimieren Ihr Risiko eines Führerscheinentzuges. (Kooperationsangebot)  
Strafverteidigung: Online-Beratung und Strafverteidigung. Schnelle Hilfe bei Maßnahmen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte.   Verbraucherdarlehen: Wir prüfen für Sie zum Festpreis Darlehensverträge und vertreten Sie gegenüber der Bank oder Sparkasse.   Online-Akteneinsicht: Beantragen Sie über unsere Kanzlei Akteneinsicht in Ihre Verfahrensakte.  
alle Informationen zu Thema Verbraucherinsolvenz bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit   Prüfung von Darlehensverträgen für Verbraucher  Lassen Sie Ihre Verträge vom Anwalt zum Festpreis prüfen 


Neuer Service für Sie:   Rechtsberatung für Unternehmen zum Pauschalpreis  
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen und möchten regelmäßig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen ohne unüberschaubare Kosten zu verursachen?
Wir bieten Ihnen im Rahmen genau an Ihr Unternehmen angepasster Beratungsvereinbarungen mit variabler Laufzeit diesen Service.
Sie entscheiden, welchen Beratungsumfang und welche Laufzeit Sie wünschen.
Sie erhalten dann auf Anfrage jederzeit eine anwaltliche Begutachtung Ihres Problems per E-Mail, per Post oder telefonisch.

Es entstehen keine weiteren Kosten (absolute Kostenkontrolle ist garantiert).
Unseren Beratungsservice erhalten Sie bereits ab 50,- € netto pro Monat.

Interesse?
Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.  


Mehr Service für Sie 


LV-Prüfung:

Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt? Wir prüfen, ob Sie noch Zahlungsansprüche haben und machen diese für Sie geltend.

Schnellanfrage 



Sie möchten zunächst weitere Informationen?

Schildern Sie kurz Ihr Problem und wir werden Ihnen umgehend mitteilen, wie wir Ihnen am besten helfen können. Ihre Anfrage wird selbstverständlich kostenlos beantwortet.


Vorname
 
Nachname
 
E-Mail
 
Nachricht
 

Neues auf einen Blick 


Das Insolvenzverfahren innerhalb der EU

Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr weiter an. Mit der Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens soll dem Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, eine Restschuldbefreiung zu erlangen.

Dabie kann ein privates Insolvenzverfahren nach derzeitiger Rechtsprechung in der EU auch außerhalb Deutschlands durchgeführt werden.

Grundlage ist hierfür die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung, die sich aus der Verordnung EG-Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren ergibt. Daraus folgt, dass in der Bundesrepublik Deutschland Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung anerkannt werden, wenn das Verfahren dem deutschen Insolvenzrecht vergleichbar ist. Das bedeutet nicht, dass es dem deutschen Insolvenzrecht in allen Punkten entsprechen muss.

In Artikel 17 vorgenannter Verordnung heißt es: Die Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 3 Abs. 1 (gemeint ist das Insolvenzverfahren) entfaltet in jedem anderen Mitgliedsstaat, ohne dass es hierfür irgendwelche Förmlichkeiten bedürfte, die Wirkungen, die das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung dem Verfahren beilegt, sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt und solange in diesem anderen Mitgliedsstaat kein Verfahren nach Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung eröffnet ist. Die Wirkung eines Verfahrens nach Artikel 3 Abs. 2 dürfen in den anderen Mitgliedsstaaten nicht in Frage gestellt werden. Jegliche Beschränkung der Rechte der Gläubiger, insbesondere eine Stundung oder eine Schuldbefreiung infolge des Verfahrens wirkt hinsichtlich des im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates belegenen Vermögens nur gegenüber den Gläubigern, die ihre Zustimmung hierzu erteilt haben.

Bereits im Jahre 2001 hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Wirkung des französischen Insolvenzverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland zu befassen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.09.2001, Az. IX ZB 51/00, festgestellt, dass die Restschuldbefreiung, die dem Schuldner nach französischem Konkursrecht erteilt worden ist, auch in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen ist. Es hat damit die Rechtsbeschwerde eines Kreditinstituts zurückgewiesen.

Das Insolvenzverfahren muss allerdings vollständig nach dem Recht des Mitgliedsstaates der EU durchgeführt werden.

Nach dem englischen Insolvenzrecht hat der Schuldner die Möglichkeit, bereits nach 12 Monaten die Restschuldbefreiung zu erlangen. In der Regel wird diese Befreiung bereits vorher erteilt. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass der Schuldner offiziell seinen Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt) in England hat.

Mehr zur Restschuldbefreiung im Rahmen der europäischen Regelungen erfahren Sie HIER.

Unser Service auf einen Blick 


Kanzlei Wir stellen uns vor.

News Neues aus der aktuellen Rechtsprechung in allen Rechtsgebieten.

Rechtsberatung innerhalb 24 Stunden *

Insolvenzberatung

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Akteneinsicht in Ihre Verfahrensakte

Strafverteidigung Online-Beratung und Mandatierung

Kreditprüfung Wir prüfen für Sie zum Festpreis Ihren Darlehensvertrag und vertreten Sie gegenüber der Bank.

Vertragsprüfung

Seitenempfehlung Tauschen Sie einen Linkplatz mit uns.


 


Partner/Links:

Dienstleistungen finden | Partner 1, 2, 3 | Linktausch | Rechtsanwaltsliste | günstige Kredite | Webzeitung | Linkverzeichnis | Bodensee Ferienhaus | Preisvergleich Handy: Alle Handys mit Vertrag im großen Preisvergleich Anschriftenermittlung | Teneriffa Webcam | Ferienwohnungen weltweit | Jobvermittlung |


Druckbare Version