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Minijobber in Deutschland bei der Arbeit, freundlich und professionell.

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von | März 19, 2025 | Anwalt für Arbeitsrecht

Minijobs sind in Deutschland eine beliebte Form der Beschäftigung, vor allem für Studierende und Teilzeitkräfte. Oftmals sind die Rechte von Minijobbern jedoch unklar, und viele wissen nicht, welche Ansprüche sie tatsächlich haben. In diesem Artikel erklären wir, welche Arbeitsrechte Minijobber in Deutschland besitzen und was das für ihre Arbeitsbedingungen bedeutet.

Wichtige Erkenntnisse

  • Minijobber haben ähnliche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, einschließlich Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch.
  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt mindestens 24 Tage pro Jahr, abhängig von der Arbeitszeit.
  • Im Krankheitsfall haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
  • Minijobber müssen sich um ihre eigene Krankenversicherung kümmern, da sie nicht automatisch versichert sind.
  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist wichtig, um die Rechte und Pflichten beider Seiten festzuhalten.

Rechte Und Pflichten Von Minijobbern

Minijobber haben oft Fragen zu ihren Rechten und Pflichten. Viele denken, dass sie weniger Rechte haben als Vollzeitbeschäftigte, aber das stimmt so nicht ganz. Grundsätzlich gilt: Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer und haben daher viele der gleichen Rechte. Es gibt aber auch ein paar Unterschiede, die man kennen sollte.

Gleichstellung Mit Vollzeitbeschäftigten

Minijobber sind grundsätzlich gleichgestellt mit Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet, dass sie Anspruch auf den gleichen Stundenlohn (mindestens den Mindestlohn), bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Auch die Regeln zum Arbeitsschutz gelten für sie genauso wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht gilt für alle.

Anspruch Auf Entgeltfortzahlung

Wenn ein Minijobber krank wird, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Lohn für bis zu sechs Wochen weiterzahlen muss. Wichtig ist, dass der Minijobber sich rechtzeitig krankmeldet und eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Die genauen Regelungen zur Lohnfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt.

Kündigungsschutz Für Minijobber

Auch Minijobber genießen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Minijobber nicht einfach so kündigen kann. Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für andere Arbeitnehmer. Außerdem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, das heißt, es muss einen triftigen Grund für die Kündigung geben. Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt.

Es ist wichtig zu wissen, dass Rechte auch Pflichten mit sich bringen. Minijobber müssen sich zum Beispiel rechtzeitig krankmelden und ihren Arbeitgeber über weitere Beschäftigungen informieren. Auch die Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Urlaubsanspruch Für Minijobber

Klar, auch als Minijobber hat man Rechte, und einer der wichtigsten ist der Urlaubsanspruch. Viele denken, dass das nur was für Vollzeitkräfte ist, aber falsch gedacht. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle, also auch für Minijobber. Es ist wirklich wichtig, dass Arbeitgeber das beachten, denn es ist ihr gutes Recht, bezahlten Urlaub zu bekommen.

Gesetzlicher Mindesturlaub

Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Das bedeutet, dass sie genauso behandelt werden müssen wie andere Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr – allerdings basiert diese Zahl auf einer 6-Tage-Woche. Wenn man weniger Tage arbeitet, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Es ist also nicht so kompliziert, wie es klingt, aber man muss die Details kennen.

Berechnung Der Urlaubstage

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs kann manchmal etwas knifflig sein, aber keine Sorge, es gibt einfache Formeln, um das herauszufinden. Die Anzahl der Urlaubstage hängt davon ab, wie viele Tage pro Woche man arbeitet. Hier ist eine einfache Formel:

(Individuelle Arbeitstage pro Woche / Übliche Arbeitstage pro Woche) x Urlaubsanspruch in Werktagen

Nehmen wir an, jemand arbeitet 3 Tage die Woche und der allgemeine Urlaubsanspruch im Unternehmen beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Dann rechnet man: (3/5) * 30 = 18 Urlaubstage. Ganz einfach, oder? Es ist wichtig, dass man seinen Urlaubsanspruch berechnet, um sicherzustellen, dass man bekommt, was einem zusteht.

Urlaubsanspruch Bei Teilzeitarbeit

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit, und damit auch bei Minijobs, wird anteilig berechnet. Das bedeutet, dass man nicht einfach die vollen Urlaubstage bekommt, sondern nur einen Teil davon, der der Arbeitszeit entspricht. Das ist fair, denn jemand, der weniger arbeitet, hat auch weniger Bedarf an Erholungstagen. Es ist aber wichtig, dass der Arbeitgeber das korrekt berechnet und den gesetzlichen Mindesturlaub einhält.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, wenn man ihn nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen kann. In bestimmten Fällen kann man den Urlaub ins nächste Jahr übertragen. Das sollte man aber mit dem Arbeitgeber absprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Krankheitsfall Und Lohnfortzahlung

Krank werden ist blöd, aber was passiert eigentlich, wenn man einen Minijob hat? Keine Sorge, auch Minijobber haben Rechte! Hier ein Überblick, was im Krankheitsfall und bei Mutterschutz gilt.

Anspruch Auf Lohnfortzahlung

Auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall! Das ist gesetzlich geregelt. Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, muss dein Arbeitgeber dein Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Das gilt für dieselbe Krankheit. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid gibst und ihm eine ärztliche Bescheinigung vorlegst.

Regelungen Bei Krankheit

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Das bedeutet, dass du für die Zeit, in der du krank bist, so gestellt werden musst, als hättest du gearbeitet. Dein Arbeitgeber zahlt dir also das Gehalt, das du bekommen hättest, wenn du nicht krank gewesen wärst.

Es ist wichtig zu wissen, dass du als Minijobber nicht automatisch krankenversichert bist. Du musst dich entweder selbst versichern (z.B. über die Familienversicherung) oder eine eigene Krankenversicherung abschließen. Nur wenn du über deinem Minijob-Verdienst liegst, zahlt dein Arbeitgeber Krankenversicherungsbeiträge.

Mutterschutz Und Elternzeit

Auch Minijobberinnen haben Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt. Während dieser Zeit darfst du nicht arbeiten und bekommst Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Nach der Geburt hast du außerdem Anspruch auf Elternzeit, in der du dein Kind betreuen kannst und dein Arbeitsverhältnis ruht. Während der Elternzeit bekommst du Elterngeld, dessen Höhe von deinem vorherigen Einkommen abhängt.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen)
  • Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
  • Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld

Arbeitszeit Und Mindestlohn

Einhaltung Der Arbeitszeitgrenzen

Bei einem Minijob ist es super wichtig, die Arbeitszeitgrenzen im Auge zu behalten. Da die Verdienstgrenze bei 556 Euro liegt, muss man schauen, dass man mit seinem Stundenlohn nicht drüber kommt. Das bedeutet, dass man nicht unbegrenzt viele Stunden arbeiten kann. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Minijobber die Arbeitszeiten genau dokumentieren, damit es später keine Probleme gibt.

Mindestlohn Für Minijobs

Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn! Seit dem 1. Januar 2025 liegt dieser bei 12,82 Euro pro Stunde. Das gilt übrigens auch, wenn man im Privathaushalt arbeitet. Weniger geht nicht! Es ist total wichtig, dass man seinen Lohn genau checkt und sich nicht unter Wert verkauft.

Überstundenregelungen

Überstunden sind im Minijob so eine Sache. Grundsätzlich gilt: Wenn man mehr arbeitet als vereinbart, sollten diese Stunden entweder ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Allerdings muss man aufpassen, dass man durch die Überstunden nicht über die Verdienstgrenze von 556 Euro kommt. Sonst wird der Minijob sozialversicherungspflichtig, und das will man ja eigentlich vermeiden. Am besten ist es, Überstunden im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzusprechen und schriftlich festzuhalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass regelmäßige Überstunden im Minijob ein Zeichen dafür sein können, dass die Arbeitszeit nicht richtig geplant ist. In solchen Fällen sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um eine faire Lösung zu finden. Vielleicht muss die Arbeitszeit angepasst oder die Aufgaben neu verteilt werden.

Um das Ganze mal etwas übersichtlicher zu machen, hier eine kleine Tabelle:

| Aspekt | Regelung

Schutzvorschriften Im Arbeitsrecht

Minijobber haben oft die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das deutsche Arbeitsrecht schützt alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Das bedeutet, dass auch für Minijobber viele Schutzvorschriften gelten.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sorgt dafür, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Angestellten zu gewährleisten. Dies gilt auch für Minijobber. Es geht um Themen wie Ergonomie am Arbeitsplatz, Schutz vor gefährlichen Stoffen und die Bereitstellung von Schutzausrüstung. Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten.

Diskriminierungsschutz

Minijobber sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung geschützt. Das bedeutet, sie dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.

Gesetzliche Unfallversicherung

Minijobber sind in der Regel über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Diese Versicherung greift bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber getragen. Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die Versicherung die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation.

Schriftlicher Arbeitsvertrag

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich für einen Minijob, aber er ist absolut empfehlenswert. Er dient als Absicherung für beide Seiten – sowohl für den Minijobber als auch für den Arbeitgeber. Ohne einen schriftlichen Vertrag gelten zwar die gesetzlichen Bestimmungen, aber ein individuell ausgehandelter Vertrag kann viele Unklarheiten beseitigen und Missverständnisse vermeiden. Es ist wie bei jeder Vereinbarung: Wenn alles klar auf Papier steht, gibt es später weniger Streit.

Wichtige Vertragsinhalte

Ein guter Arbeitsvertrag für einen Minijob sollte einige wichtige Punkte unbedingt enthalten. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift beider Parteien (Arbeitgeber und Minijobber)
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Eine genaue Beschreibung der Tätigkeit
  • Die Höhe des Gehalts und die Fälligkeit (wann wird das Gehalt gezahlt?)
  • Die vereinbarte Arbeitszeit pro Woche oder Monat
  • Regelungen zum Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf eventuell geltende Tarifverträge

Es ist ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Ein detaillierter Vertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Seiten.

Rechte Aus Dem Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für die Rechte des Minijobbers. Er legt fest, welche Leistungen der Arbeitgeber erbringen muss und welche Ansprüche der Minijobber hat. Dazu gehören beispielsweise der Anspruch auf das vereinbarte Gehalt, auf bezahlten Urlaub und auf Einhaltung der Kündigungsfristen. Ein schriftlicher Vertrag macht es einfacher, diese Rechte durchzusetzen, falls es zu Problemen kommt. Im Streitfall dient er als Beweismittel vor Gericht. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor man ihn unterschreibt. Bei Unklarheiten sollte man sich rechtlichen Rat suchen, beispielsweise bei Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Schutz Für Minijobber

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bietet Minijobbern einen gewissen Schutz. Er stellt sicher, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen klar geregelt sind und dass der Minijobber seine Rechte kennt. Ohne einen Vertrag ist es oft schwieriger, Ansprüche geltend zu machen. Außerdem schützt ein Vertrag vor willkürlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen oder vor ungerechtfertigten Kündigungen. Er ist ein wichtiges Instrument, um die Interessen des Minijobbers zu wahren. Es gibt auch Musterarbeitsverträge, die man als Vorlage nutzen kann, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Diese Muster sind oft online verfügbar und können kostenlos heruntergeladen werden.

Nachteile Von Minijobs

Minijobs können auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, doch es gibt einige Nachteile, die man bedenken sollte. Ein wesentlicher Punkt ist die fehlende oder eingeschränkte soziale Absicherung. Hier sind einige der wichtigsten Nachteile im Überblick:

Fehlender Anspruch Auf Arbeitslosengeld

Einer der größten Nachteile eines Minijobs ist, dass Minijobber in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, entsteht im Falle von Arbeitslosigkeit keine Absicherung durch staatliche Leistungen. Das kann besonders problematisch sein, wenn der Minijob die einzige Einkommensquelle darstellt.

Geringe Rentenansprüche

Obwohl Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, führen die geringen Beiträge oft nur zu sehr geringen Rentenansprüchen. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, erwirbt sogar überhaupt keine Rentenansprüche aus dem Minijob. Das kann im Alter zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Minijob allein kaum für eine auskömmliche Rente ausreicht.

Soziale Absicherung

Minijobs bieten nur eine begrenzte soziale Absicherung. Neben dem fehlenden Anspruch auf Arbeitslosengeld und den geringen Rentenansprüchen gibt es weitere Einschränkungen. So besteht beispielsweise keine automatische Absicherung durch die Krankenversicherung. Minijobber müssen sich anderweitig krankenversichern, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Auch der Anspruch auf Kurzarbeitergeld entfällt bei Minijobs, was sich besonders in Krisenzeiten negativ auswirken kann. Es ist ratsam, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen, bevor man sich für einen Minijob entscheidet. Spezialisierte Anwälte im Versicherungsrecht können hierbei helfen.

Fazit zu den Rechten von Minijobbern

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Minijobber in Deutschland viele Rechte haben, die sie vor schlechten Arbeitsbedingungen schützen sollen. Sie haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und müssen den Mindestlohn erhalten. Auch der Kündigungsschutz gilt für sie. Trotzdem gibt es oft Unsicherheiten und Missverständnisse über diese Rechte. Es ist wichtig, dass Minijobber sich über ihre Ansprüche informieren und im Zweifelsfall rechtzeitig Hilfe suchen. Letztlich sollten alle Arbeitnehmer, egal ob Minijobber oder Vollzeitbeschäftigte, fair behandelt werden.

Häufig gestellte Fragen

Haben Minijobber die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte?

Ja, Minijobber haben ähnliche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, wie z.B. Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu?

Minijobber haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, wenn sie eine 6-Tage-Woche arbeiten.

Bekommen Minijobber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja, Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen.

Was ist der Mindestlohn für Minijobs?

Der Mindestlohn für Minijobs beträgt derzeit 12 Euro pro Stunde, es sei denn, es gibt spezielle Tarifverträge.

Sind Minijobber krankenversichert?

Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert und müssen selbst für eine Krankenversicherung sorgen.

Gibt es Nachteile bei einem Minijob?

Ja, Minijobber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und erwerben geringere Rentenansprüche.