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Kontrast zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.

NET Rechtsanwalt

von | März 19, 2025 | Rechtsgebiete

Im deutschen Rechtssystem gibt es zwei Hauptkategorien von Rechtsverletzungen: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, obwohl sie grundlegende Unterschiede aufweisen. Während Ordnungswidrigkeiten in der Regel geringfügige Verstöße darstellen, sind Straftaten schwerwiegendere Rechtsverletzungen, die mit härteren Strafen geahndet werden. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Unterschiede zwischen diesen beiden Kategorien und was sie für die Betroffenen bedeuten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Verstöße, die mit Geldbußen bestraft werden.
  • Straftaten sind schwerwiegendere Handlungen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können.
  • Das Ordnungswidrigkeitenrecht folgt dem Opportunitätsprinzip, während das Strafrecht dem Legalitätsprinzip unterliegt.
  • Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.
  • Eintragungen im Führungszeugnis erfolgen nur bei Straftaten, nicht bei Ordnungswidrigkeiten.

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Es ist wichtig zu verstehen, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf unterschiedlichen rechtlichen Fundamenten basieren. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Art und Weise, wie sie verfolgt und geahndet werden. Lass uns mal genauer hinschauen.

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bildet die Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Es definiert, welche Handlungen als Ordnungswidrigkeiten gelten und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Im Grunde regelt es also die ‚kleineren‘ Verfehlungen, die nicht gleich als Straftat gelten. Es ist quasi das Regelwerk für den Alltag, wenn man so will.

Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetzeswerk für Straftaten in Deutschland. Hier sind alle ‚richtigen‘ Verbrechen aufgelistet, von Diebstahl über Körperverletzung bis hin zu Mord. Das StGB legt fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Strafen dafür verhängt werden können. Es ist sozusagen das Schwergewicht unter den Gesetzen.

Spezialgesetze für Straftaten

Neben dem StGB gibt es noch eine ganze Reihe von Spezialgesetzen, die bestimmte Arten von Straftaten regeln. Dazu gehören zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Waffengesetz (WaffG). Diese Gesetze sind oft sehr spezifisch und gehen ins Detail, wenn es um bestimmte Delikte geht. Wenn du beispielsweise Fragen zum Mietrecht hast, solltest du dich an einen Anwalt wenden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht immer ganz einfach ist. Oft kommt es auf die Details des Einzelfalls an, um zu entscheiden, ob eine Handlung als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat einzustufen ist.

Schwere des Vergehens

Der springende Punkt beim Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ist, wie schlimm das Ganze ist. Stell dir vor, du parkst falsch – das ist meistens eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn du jemanden verletzt, dann sind wir schnell im Bereich einer Straftat. Es geht also darum, wie stark das Gesetz gebrochen wurde und welche Folgen das hat.

Leichte Verstöße vs. schwerwiegende Handlungen

Ordnungswidrigkeiten sind eher die kleineren Sachen. Sie sind nicht ohne, aber eben nicht so schlimm wie eine Straftat. Denk an Falschparken, kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Lärmbelästigung. Straftaten hingegen sind die dicken Dinger: Körperverletzung, Diebstahl, Betrug. Hier geht es um Handlungen, die wirklich Schaden anrichten.

Konsequenzen für Ordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten drohen in der Regel Geldbußen. Manchmal gibt es auch andere Konsequenzen, wie Punkte in Flensburg, wenn es um Verkehrsverstöße geht. Aber im Normalfall zahlst du einfach und die Sache ist erledigt. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann.

Konsequenzen für Straftaten

Straftaten haben deutlich heftigere Konsequenzen. Hier drohen Geldstrafen, die viel höher sein können als bei Ordnungswidrigkeiten, oder sogar Freiheitsstrafen. Die Höhe der Strafe hängt natürlich von der Schwere der Tat ab. Außerdem gibt es bei Straftaten oft noch weitere Folgen, wie zum Beispiel einen Eintrag im Führungszeugnis.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht immer ganz klar ist. Manchmal kommt es auf die Details an. Ein und dieselbe Handlung kann je nach den Umständen entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden.

Verfahren und Zuständigkeiten

Ermittlungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten liegt die Zuständigkeit primär bei den Verwaltungsbehörden. Das können je nach Art der Ordnungswidrigkeit unterschiedliche Ämter sein. Denken wir an Falschparken: Hier ist das Ordnungsamt zuständig. Bei Verstößen gegen das Gewerberecht kann es das Gewerbeamt sein. Die Polizei kann auch involviert sein, aber meist nur unterstützend, etwa bei der Feststellung des Sachverhalts. Die eigentliche Verfolgung liegt dann aber bei der zuständigen Verwaltungsbehörde. Es ist also nicht wie bei Straftaten, wo die Polizei von Anfang an federführend ist.

Ermittlungsbehörden bei Straftaten

Bei Straftaten sieht die Sache anders aus. Hier sind die Staatsanwaltschaft und die Polizei die zentralen Ermittlungsbehörden. Die Polizei nimmt die Ermittlungen auf, sichert Spuren und befragt Zeugen. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Es gilt das Legalitätsprinzip, das heißt, die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht einer Straftat zu ermitteln. Das ist ein großer Unterschied zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Unterschiede im Verfahren

Die Verfahrenswege unterscheiden sich deutlich. Bei einer Ordnungswidrigkeit erhält man in der Regel einen Anhörungsbogen. Man hat dann die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Wenn die Behörde an dem Vorwurf festhält, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann man Einspruch einlegen. Bei einer Straftat läuft es anders. Hier wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln. Es kann zu Fahndungsmaßnahmen kommen, und am Ende steht entweder eine Anklage oder die Einstellung des Verfahrens.

Der wesentliche Unterschied liegt im Grad der Formalisierung und den möglichen Konsequenzen. Ein Strafverfahren ist deutlich förmlicher und kann zu erheblich schwerwiegenderen Strafen führen als ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ein paar Unterschiede mal aufgelistet:

  • Ordnungswidrigkeit: Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruch möglich.
  • Straftat: Ermittlungsverfahren, Anklage, Gerichtsverhandlung.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten liegt der Fokus auf der Ahndung des Verstoßes, bei Straftaten auf der Strafverfolgung.

Sanktionen und Strafen

Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Parken im Halteverbot oder kleineren Geschwindigkeitsüberschreitungen, drohen in der Regel Geldbußen. Diese sind im Bußgeldkatalog festgelegt, und die Höhe richtet sich nach der Art und Schwere des Verstoßes. Es gibt feste Regelsätze, aber bei wiederholten Verstößen kann die Geldbuße auch höher ausfallen. Die Geldbuße beträgt nach dem OWiG mindestens 5 € und höchstens 1.000 €, für Verkehrsordnungswidrigkeiten sogar bis zu 2.000 €. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit einer Verwarnung mit einem geringen Verwarnungsgeld.

Freiheitsstrafen für Straftaten

Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten können Straftaten mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Das ist natürlich die schwerste Form der Strafe. Die Dauer der Freiheitsstrafe hängt von der Schwere der Straftat ab und wird vom Gericht festgelegt. Es gibt immer einen gesetzlichen Rahmen, der eine Mindest- und Höchstdauer vorgibt.

Regelsätze im Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist das A und O, wenn es um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht. Hier sind alle möglichen Verstöße aufgelistet, zusammen mit den entsprechenden Geldbußen, Punkten in Flensburg und eventuellen Fahrverboten.

Der Bußgeldkatalog sorgt für Transparenz und soll sicherstellen, dass ähnliche Verstöße auch ähnlich geahndet werden. Allerdings gibt es auch hier gewisse Spielräume, zum Beispiel wenn erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen.

Die typischen Sanktionen sind:

  • Geldbußen
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbote

Beispiele aus dem Straßenverkehr

Typische Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind oft die kleinen Ärgernisse, die jedem mal passieren können. Denk an Falschparken, eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Handynutzung am Steuer. Das ist zwar nicht toll, aber eben auch keine schwere Straftat. Auch ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug oder ein Verstoß gegen das Überholverbot fallen in diese Kategorie. Sogar das Befahren einer Umweltzone ohne die nötige Plakette kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

  • Falschparken
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (im geringen Rahmen)
  • Handynutzung am Steuer

Typische Straftaten

Bei Straftaten im Straßenverkehr sieht die Sache schon anders aus. Hier geht es um deutlich schwerwiegendere Vergehen, die oft mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begangen werden. Dazu gehören zum Beispiel das Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder Fahrerflucht nach einem Unfall. Auch Trunkenheit im Verkehr, also das Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss, sowie Kennzeichenmissbrauch sind Straftaten. Wer im Straßenverkehr andere gefährdet, begeht ebenfalls eine Straftat.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat manchmal fließend sein kann. Oft hängt es vom genauen Ausmaß des Vergehens ab, ob es als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird.

Abgrenzung im Straßenverkehr

Die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Straßenverkehr ist nicht immer einfach, besonders für juristische Laien. Nehmen wir das Beispiel Alkohol am Steuer: Ein geringer Alkoholpegel kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, während ein höherer Alkoholpegel bereits eine Straftat darstellt. Ähnlich verhält es sich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Eine geringe Überschreitung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, während eine massive Überschreitung, die andere gefährdet, als Verkehrsdelikt eine Straftat sein kann. Hier eine kleine Tabelle zur Verdeutlichung:

Vergehen Ordnungswidrigkeit Straftat
Alkohol am Steuer Geringer Alkoholpegel (z.B. 0,5 Promille) Hoher Alkoholpegel (z.B. über 1,1 Promille)
Geschwindigkeitsüberschreitung Geringe Überschreitung (innerorts z.B. bis 20 km/h) Massive Überschreitung (innerorts z.B. über 50 km/h) mit Gefährdung
Unfallflucht Nur Sachschaden an parkendem Fahrzeug Personenschaden oder erheblicher Sachschaden, bei dem man sich entfernt

Vorstrafen und Eintragungen

Keine Vorstrafen bei Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind, anders als Straftaten, keine Grundlage für eine Vorstrafe. Das bedeutet, dass eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht im Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister auftaucht. Das ist ein großer Unterschied, denn es hat keine direkten Auswirkungen auf Dinge wie Jobsuche oder die Beantragung bestimmter Genehmigungen. Allerdings können Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen werden, wenn sie mit Punkten verbunden sind.

Vorstrafen bei Straftaten

Bei Straftaten sieht die Sache ganz anders aus. Eine Verurteilung wegen einer Straftat führt grundsätzlich zu einem Eintrag im Bundeszentralregister. Ob dieser Eintrag auch im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Höhe der Strafe ab.

Eintragungen im Führungszeugnis

Nicht jede Verurteilung wegen einer Straftat führt zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Entscheidend ist hier die Höhe der verhängten Strafe.

  • Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden in der Regel nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.
  • Freiheitsstrafen unter drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt sind, werden ebenfalls nicht aufgenommen.
  • Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn bereits andere Einträge im Bundeszentralregister vorhanden sind.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Führungszeugnis nur einen Teil der im Bundeszentralregister gespeicherten Informationen enthält. Das Bundeszentralregister selbst ist umfassender und wird beispielsweise von Behörden für bestimmte Überprüfungen herangezogen.

Opportunitätsprinzip vs. Legalitätsprinzip

Ermessensspielraum bei Ordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten greift das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden – meist Polizei oder Ordnungsämter – einen gewissen Ermessensspielraum haben, ob sie ein Verfahren überhaupt einleiten oder es im Verlauf einstellen. Es wird also abgewogen, ob die Verfolgung im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismäßig ist. Das ist ein großer Unterschied zum Strafrecht.

Pflicht zur Verfolgung von Straftaten

Im Gegensatz dazu steht das Legalitätsprinzip, das im Strafrecht gilt. Das bedeutet, dass Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich verpflichtet sind, Straftaten zu verfolgen, sobald sie Kenntnis davon erlangen. Es gibt hier also keinen Ermessensspielraum; jede Straftat muss geahndet werden, sofern genügend Beweise vorliegen. Das soll sicherstellen, dass das Gesetz gleichmäßig angewendet wird und niemand ungeschoren davonkommt, wenn er eine Straftat begeht. Wenn Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht benötigen, ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Obwohl das Legalitätsprinzip im Strafrecht grundsätzlich gilt, gibt es auch hier Ausnahmen. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Bagatelldelikten oder wenn der Täter bereits anderweitig bestraft wurde, kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Dies ist jedoch die Ausnahme und bedarf einer besonderen Begründung. Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Einstellung des Verfahrens nach dem Opportunitätsprinzip hingegen die Regel. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Detail manchmal schwierig sein kann.

Das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten ermöglicht eine flexible Reaktion auf geringfügige Verstöße, während das Legalitätsprinzip im Strafrecht eine konsequente Verfolgung von Straftaten sicherstellt. Diese unterschiedlichen Ansätze tragen dazu bei, die Justizressourcen effizient einzusetzen und die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen zu gewährleisten.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vor allem in der Schwere der Vergehen liegt. Ordnungswidrigkeiten sind kleinere Verstöße, die in der Regel mit Geldbußen geahndet werden. Straftaten hingegen sind schwerwiegendere Handlungen, die ernsthafte Konsequenzen wie Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um die rechtlichen Folgen besser einschätzen zu können. Letztlich sollten wir uns alle bemühen, die Gesetze zu respektieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Handlung, die gegen ein Gesetz verstößt, aber nicht so schwerwiegend ist wie eine Straftat. Sie wird meist mit einer Geldbuße bestraft.

Wie unterscheiden sich Ordnungswidrigkeiten und Straftaten?

Ordnungswidrigkeiten sind leichtere Verstöße, während Straftaten schwerwiegendere Handlungen sind, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Welche Strafen gibt es für Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldbußen bestraft, die in einem Bußgeldkatalog festgelegt sind.

Könnte eine Ordnungswidrigkeit im Führungszeugnis stehen?

Nein, Ordnungswidrigkeiten führen nicht zu Eintragungen im Führungszeugnis, da sie keine Vorstrafen darstellen.

Was passiert bei einer Straftat im Straßenverkehr?

Bei einer Straftat im Straßenverkehr drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen, je nach Schwere des Vergehens.

Wie lange verjähren Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Jahren, es gibt jedoch auch Ausnahmen.